Fixierende Verbände
Fixierenden Verbänden - zu denen beispielsweise der Gips, die Schiene, das Tape und Kunststoffverbände zählen - dienen der Behandlung einer pathologischen Beweglichkeit verschiedener Gelenke, von Bandverletzungen und zur konservativen Behandlung von Frakturen.
Für die verschiedenen Typen der fixierenden Verbände liegen unterschiedliche Indikationen (Anwendungsgebiete) vor, da sich die verschiedenen Krankheitsbilder nicht mit jeder Art der fixierenden Verbände gleich gut behandeln lassen.
Der Grad der Fixierung bei einem Tape als funktionellem Verband lässt sich nicht mit einer totalen Immobilisierung durch einen Gipsverband vergleichen. Mit Hilfe der Fixierung lässt sich häufig eine Unterstützung des Heilungsprozesses erreichen.
Vor der Therapie
Eine präzise Überprüfung der Eignung der Therapiemaßnahme für die Erkrankung ist unbedingt notwendig. Eine falsche Versorgung einer Deformität oder einer Fraktur kann zu therapierefraktären (nicht behandelbaren) Veränderungen des Skeletts führen.
Um Komplikationen zu vermeiden, sollte vor dem Einsatz der fixierenden Verbände eine ausführliche Anamnese und Untersuchung in Bezug auf vorbestehende Bewegungseinschränkungen, Durchblutungsstörungen, Sensibilitätseinschränkungen (Nervenschäden) sowie Haut- und Weichteilveränderungen durchgeführt werden.
Das Verfahren
Das Grundprinzip der fixierenden Verbände ist die Ruhigstellung von Gelenken und die Korrektur einer Fehlhaltung eines Gelenks.
Neben der klassischen Fixierung mit dem Gipsverband werden moderne Verbände, zum Beispiel bestehend aus wasserpolymerisierenden und faserverstärkten Kunststoffen, häufiger genutzt (ausserhalb der Leistungen der GKV).
Nach der Therapie
Je nach Wahl des fixierenden Verbands und nach zugrundliegender Indikation sind regelmäßige Nachkontrollen notwendig.
Insbesondere bei einem ziurkulär geschlossenen Fixationsverband muß beim Auftreten von Beschwerden an ein Kompartmentsyndrom oder an eine Stauung / Durchblutungsstörung gedacht werden.
Sollten Sie also mit einem fixierenden Verband versorgt worden sein und es treten Schmerzen, Schwellungen, Verfärbungen der sichtbaren Haut oder Veränderungen des Gefühls in Fingern oder Zehen auf, müssen Sie sich umgehend ärztlich vorstellen. Umgehend bedeutet auch Vorstellung nachts, am Wochenende oder an Feiertagen. Schon kurze Zeit ohne adäquate Behandlung können zu irreparablen Schäden führen. Sollte die Praxis geschlossen sein, wenden Sie sich am besten ans nächstgelegene Krankehaus mit einer Notfallambulanz.